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Führerscheinklassen LKW – C1, C1E, C, CE

1. Was darf ich mit den Klassen C1, C1E, C, CE fahren?

Klasse C1

LEICHTERE LKW
  • Kraftwagen über 3,5 t zG
    bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Klasse C1E

LEICHTERE LASTZÜGE
  • Kraftwagen über 3,5 t zG
    bis 7,5 t zG und Anhänger
    über 750 kg zG
  • bei Zugfahrzeug der Klasse B, Anhänger uber 3,5 t zG
  • Fahrzeugkombination zG bei beiden Fällen max. 12 t
  • Eingeschlossene Klassen: BE,
    bei Besitz von D1: D1E

Klasse C

SCHWERERE LKW
  • Kraftwagen über 3,5 t zG
    (nach oben keine Beschränkung)
    auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Eingeschlossene Klasse: C1

Klasse CE

SCHWERERE LASTZÜGE
  • Kraftwagen über 3,5 t zG
    (nach oben keine Beschränkung)
    und Anhänger über 750 kg zG
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

2. Wie alt muß ich mindestens sein?

Klasse C1
Klasse C1E
Klasse C
Klasse CE
  • 18 Jahre
  • 18 Jahre
  • 21/18 Jahre²’³‘
  • 21/18 Jahre²‘
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
²‘ Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.
³‘  Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer

1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und

2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.


3. Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Klasse C1
Klasse C1E
Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Keine Theorieausbildung
Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und Sonderfahrten:
C1
C1E
Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E
Solo
Zug
Gesamt
Überland
3
3
1
3
4
Autobahn
1
1
1
1
2
Dunkelheit
1
1
0
2
2
Fahrstunden
Klasse C
Klasse CE
Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und Sonderfahrten:
B auf C
C1 auf C
C auf CE
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
Solo
Zug
Gesamt
Überland
5
3
5
3
5
8
Autobahn
2
1
2
1
2
3
Dunkelheit
3
1
3
0
3
3
Fahrstunden

4. Welche Prüfung muss ich machen?

Klasse C1

Theorie

  • Fragebogen mit 30 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis (Dauer mind. 75 Minuten)

  • Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse C1E

Theorie

  • Prüfung entfällt
Praxis (Dauer mind. 75 Minuten)

  • Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse C

Theorie

  • Fragebogen mit 37 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis (Dauer mind. 75 Minuten)

  • Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse CE

Theorie

  • Fragebogen mit 30 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis (Dauer mind. 75 Minuten)

  • Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

5. Welche Unterlagen und Nachweise muß ich dem Antrag für die Fahrerlaubnis beifügen?

Klasse C1
Klasse C1E
Klasse C
Klasse CE
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt