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Führerscheinklassen Motorrad – Mofa, AM, A1, A2, A

1. Was darf ich mit den Klassen Mofa, AM, A1, A2, A fahren?

  1. Klasse Mofa
MOFA
  • maximal 25 km/h
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  1. Klasse AM – Motorrad
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
  • Zweirädrige Kleinkrafträder:
  • maximal 45 km/h
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
  • maximal 45 km/h
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
  • maximal 45 km/h
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW
  • Leermasse max. 350kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
  1. Klasse A1 – Motorrad
LEICHTKRAFTRÄDER
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum mehr als 50ccm
  • Leistung bis max. 15kW
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  1. Klasse A2 – Motorrad (beschränkt)
KRAFTRÄDER
  • bis 35 kW Motorleistung und
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2kW/kg
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  1. Klasse A – Motorrad (unbeschränkt)
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
  • Krafträder:
  • über 35 kW Motorleistung
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • mehr als 15kW
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

2. Wie alt muß ich mindestens sein?

Klasse Mofa
Klasse AM
Klasse A1
Klasse A2 (beschränkt)
Klasse A (unbeschränkt)
  • 15 Jahre
  • 16 Jahre
  • 16 Jahre
  • 18 Jahre
  • 24 Jahre
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

3. Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Klasse Mofa
Klasse AM
Klasse A1, A2 (beschränkt),
A (unbeschränkt)
Theorie

  • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
    oder:
  • Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
  • Sonderregelung für Baden-Württemberg lt. Erlass des zuständigen Innenministeriums vom 14.06.2006: Teilnahme an mind. 5 Doppelstunden Grundstoff und mind. 2 Doppelstunden Zusatzstoff – A, A1 oder M.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung
    unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
    · 3 Fahrstunden Überland
    · 2 Fahrstunden Autobahn
    · 1 Fahrstunde bei Dunkelheit