Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der „Pflichtstunden“ (korrekter Ausdruck: Sonderfahrten) sagt nichts über die tatsächlich notwenige Anzahl der Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler, vor Durchführung der Sonderfahrten, Übungsstunden zu absolvieren, deren Anzahl je nach Begabung und Talent unterschiedlich sein können! Ohne eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im Stadtverkehr) werden Sie die praktische Prüfung nicht erfolgreich abschließen können!
A; A1; B A1 auf A B auf BE
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung – davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
   5    3    3
Schulung auf Autobahnen
(davon mindestens eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
   4    2    1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.)
   3    1    1